ALUCAT Garantiebedingungen
Allgemeine Garantiebedingungen für Alucat-Bootspakete ab 1.1.2018
1. Die allgemeinen Garantiebedingungen der Alucat-Bootspakete gelten für:
– Alucat + Motor in Bootspaketen
2. Garantiegeber nach Produktmarke:
– Die Garantie für den Außenbordmotor gewährt der Motorhersteller
– Die Garantie für die Alucat-Boote gewährt Alucat Catamarans Oy
3. Der Rumpf des Bootes hat eine zweijährige Rumpfgarantie und der Außenbordmotor hat die vom Motorhersteller gewährte Garantie. Die Bootswerft und die durch den Händler in das Boot eingebauten Ausrüstungsgegenstände (Steuerung, Anzeigen, Elektrik, Elektronik, Verdeck, Kissen-Serie, Sitze, Nachrüstungen und Zubehör) haben eine gerätespezifische Garantie der Gerätelieferanten
4. Die Boots- und Rumpfgarantie deckt keine ästhetischen Abweichungen, durch UV-Strahlung hervorgerufene Farbänderung, Oxidation, Schimmelbildung oder verblassende Farben oder Schmelze infolge der Verwendung von Lösungsmitteln.
5. Während der Garantiezeit des Bootes festgestellte Mängel am Rohmaterial oder in der Herstellung werden vom Boothersteller kostenlos repariert. Das Boot ist zur Überprüfung an den Hersteller oder an einen vom Hersteller angegebenen Ort zu liefern, sofern mit dem Hersteller nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. In der Garantie des Außenbordmotors werden die Garantiebedingungen des Außenbordmotorherstellers vereinbart und Garantieangelegenheiten werden direkt mit der Außenbordmotor-Servicewerkstatt erledigt.
7. Die Garantie umfasst nicht:
– Fehler aufgrund von Faktoren, auf die der Hersteller keinen Einfluss hat, wie natürlicher Verschleiß, unsachgemäße oder mangelhafte Wartung, mangelhafte Reparatur oder Verwendung entgegen der Bedienungsanleitung oder Nichtbeachtung der Anleitungen
– Boote, an denen andere als die vom Bootshersteller erfolgten baulichen Veränderungen vorgenommen wurden
– Boote, an die ein Außenbordmotor angebracht wurde, der schwerer oder stärker als die auf dem Typenschild des Herstellers maximal zulässige Motorleistung ist
– Boote, an denen die Herstellungsnummer entfernt wurde
8. Bei gewerblicher Nutzung und Nutzung zur Vermietung sowie bei einer vergleichbaren Verwendung beträgt die Garantiezeit ein (1) Jahr.
9. Die Garantie erlischt infolge eines Bootsunfalls, wenn Schäden das Boot oder den Rumpf betreffen oder eine Versicherungsgesellschaft das Boot oder den Motor ersetzt
10. Die Garantie erlischt, wenn der erste Eigner des Bootes das Boot für den gewerblichen, Miet- oder Wettbewerbsgebrauch und für vergleichbare wie die zuvor beschriebenen Verwendungen überlässt.
11. Durch Fehler verursachte Indirekte Schäden werden nicht erstattet und die Garantie deckt keinerlei Neben- oder Folgekosten oder ähnliche Kosten, wie beispielsweise Verlust der Nutzungszeit und Reise- oder Frachtkosten
12. Bedingung für die Garantie ist, dass die Garantiekarte im Garantiesystem an allen Stellen ausgefüllt ist (der Hersteller/Händler füllt bei der Übergabe aus)
13. In Garantiefällen ist der Kunde verpflichtet, sich an den Verkäufer/Hersteller des Produkts zu wenden.
Alucat Catamarans Oy, info@alucat.fi