ALUCAT® Garantiebedingungen
Allgemeine Garantiebedingungen für Alucat (R)‑Bootspakete, gültig ab dem 1. Januar 2023. Alucat (R) gewährt eine eingeschränkte Garantie für Alucat (R)‑Bootspakete, die direkt ab Werk oder bei einem autorisierten Alucat (R)‑Händler erworben wurden.
1. Die allgemeinen Garantiebedingungen für ALUCAT®-Bootspakete gelten für
– Alucat (R)‑Bootspakete mit Motor, einschließlich technischer Ausrüstung.
2. Garantiegeber nach Marken:
Die Garantie für Außenbordmotoren wird vom Motorhersteller gewährt
– Die Garantie für ALUCAT®-Boote wird von Alucat Catamarans Oy gewährt
– Die Garantie für installierte oder gelieferte Zusatzausstattungen wird vom jeweiligen Hersteller der Zusatzausrüstung gewährt.
3. Für den Bootsrumpf gilt eine zweijährige Rumpfgarantie, und für Außenbordmotoren gilt die vom Motorhersteller gewährte Garantie. Für Ausstattungen, die in der Werft oder durch den Händler am Boot installiert wurden (einschließlich Steuerung, Instrumente, elektrische Systeme, Elektronik, Verdecke, Polstersätze, Sitze, Nachrüstungen und Zubehör), gilt die jeweilige gerätespezifische Garantie der Ausrüstungshersteller.
4. Die Garantie für das Boot und den Rumpf deckt keine optischen Abweichungen, durch UV‑Strahlung verursachte Farbveränderungen, Oxidation, Schimmelbildung sowie Farbverblassung oder ‑auflösung infolge der Verwendung von Lösungsmitteln ab.
5. Während der Garantiezeit festgestellte Material‑ oder Herstellungsfehler werden vom Boothersteller kostenlos behoben. Das Boot ist zur Überprüfung an den Hersteller oder an einen vom Hersteller benannten Ort zu liefern, sofern mit dem Hersteller nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Für die Garantie des Außenbordmotors gelten die Garantiebedingungen des Außenbordmotorherstellers, und Garantieangelegenheiten werden direkt mit dem Außenbordmotor-Servicebetrieb abgewickelt.
7. Die Garantie gilt nicht für:
– Mängel, die durch vom Hersteller unabhängige Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel natürlicher Verschleiß, unsachgemäße oder unzureichende Wartung, mangelhafte Schadensreparaturen oder eine Nutzung entgegen den Anweisungen der Bedienungsanleitung bzw. die Nichtbeachtung dieser Anweisungen.
– Boote, an denen ein Außenbordmotor installiert ist, der die auf dem Typenschild des Herstellers angegebene maximal zulässige Motorleistung oder das zulässige Gewicht überschreitet
– Boote, an denen ein Außenbordmotor installiert ist, der die auf dem Typenschild des Herstellers angegebene maximal zulässige Motorleistung oder das zulässige Gewicht überschreitet
– Boote, deren Herstellungsnummer entfernt wurde
8. Bei gewerblicher und Vermietungsnutzung sowie vergleichbarer Nutzung beträgt die Garantiezeit ein (1) Jahr.
9. Die Garantie erlischt infolge eines Bootsschadens, wenn das Boot oder dessen Rumpf beschädigt wurde oder wenn das Versicherungsunternehmen das Boot oder den Motor einlöst.
10. Die Garantie erlischt, wenn der Erstbesitzer das Boot für den professionellen Einsatz, zur Vermietung oder für den Wettkampfeinsatz überlässt oder für eine Nutzung, die den vorgenannten Verwendungsarten entspricht.
11. Für durch Mängel verursachte mittelbare Schäden wird kein Ersatz geleistet, und die Garantie deckt keinerlei Neben‑ oder Folgekosten oder andere vergleichbare Kosten ab, wie zum Beispiel Nutzungsausfall sowie Reise‑ oder Frachtkosten.
12. In Meeresgebieten muss das Anhaften von Bewuchs am Rumpf sowie die Entstehung von Korrosion durch die Verwendung von Antifouling‑Farbe verhindert werden. Wird das Boot nicht mit Antifouling‑Farbe behandelt, übernimmt der Hersteller keine Haftung für korrosionsbedingte Schäden am Rumpf oder sonstige daraus resultierende Schäden.
13. Der Zustand der Opferanoden ist regelmäßig zu überprüfen. Wenn weniger als 50 % der Anode verbleiben, ist diese durch eine neue zu ersetzen. Eine zugelassene Opferanode muss die Anforderungen der Norm MIL‑A‑24779 (SH) erfüllen, wie zum Beispiel eine Aluminium‑Indium‑Zink‑Anode. Werden die Opferanoden nicht gemäß den Anweisungen des Herstellers verwendet, übernimmt der Hersteller keine Haftung für korrosionsbedingte Schäden am Rumpf oder sonstige daraus resultierende Schäden.
14. Werden Änderungen oder zusätzliche Geräteinstallationen am elektrischen System eines Alucat (R)‑Bootes vorgenommen, müssen diese fachgerecht durch einen qualifizierten Elektriker für Arbeitsboote ausgeführt werden. Das elektrische System von Alucat (R) muss als schwimmendes System ausgeführt sein und nach Zusatzinstallationen ist zu messen, dass keine Spannungsleckagen zum Rumpf bestehen. Weisen Zusatzinstallationen Mängel auf oder werden die Anweisungen des Herstellers nicht befolgt, übernimmt der Hersteller keine Haftung für korrosionsbedingte Schäden am Rumpf oder sonstige durch Zusatzinstallationen verursachte Schäden.
15. Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Garantiekarte vollständig im Garantiesystem ausgefüllt ist (wird vom Hersteller/Händler bei der Übergabe ausgefüllt).
16. Takuuasioissa asiakas on velvollinen ottamaan yhteyttä tuotteen myyjään/valmistajaan. Esim. Alucat Catamarans Oy, info@alucat.fi. Takuuasioissa myyjä/valmistaja sitoutuu ottamaan yhteydenottajaan yhteyttä 48 tunnin kuluessa ja esittämään ratkaisuehdotuksen 14 päivän kuluessa yhteydenottopäivästä.





